



Nun ist es amtlich, die Sorgen sind berechtigt. In der Antwort des Präsidenten des Landesumweltamtes, Dirk Ilgenstein, vom 17. Juni 2019 heißt es: „Im Ergebnis dieser schalltechnischen Untersuchungen für die Gesamtbelastung von sieben Windkraftanlagen wird der zulässige Immissionsrichtwert am Immissionsort Lobetal, An der einsamen Kiefer 19 … in der Nachtzeit durch die berechnete Gesamtbelastung zwar um 0,7 db(A) überschritten. Nach TA Lärm soll jedoch die Genehmigung auch dann nicht versagt werden, wenn der Immissionsrichtwert in Folge vorbelastend wirkender Geräusche um nicht mehr als 1 db(A) überschritten wird, was an diesem Immissionsort der Fall ist.“ Im selben Schreiben wurde auch bestätigt, dass der Schattenwurfgrenzwert an verschiedenen Immissionsorten überschritten wird und deshalb extra Abschalteinrichtungen im Windrad zu verbauen sind.


Bisher war der Alkoholkonsum auf den Spielplätzen in Bernau verboten. Das Rathaus schlägt für die heutige Sitzung der Stadtverordneten vor, dieses Verbot ersatzlos aufzuheben. Damit wird für den Bereich der Spielplätze eine Situation geschaffen, die in weiten Teilen der Bevölkerung wenig Akzeptanz findet. Die Botschaft, dass auf Spielplätzen dann ein Alkoholkonsum erlaubt ist, stört das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung in eklatanter Weise.

